§ 4 PO-VDW Landesgruppe Hessen Veröffentlicht am 25. Dezember 2018 von Ingrid Wenz25. Dezember 2018 Mit Abgabe der Nennung erkennen Sie die PO an. Die Nennung wird erst mit Zahlung des Nenngelds gültig, Nennungen/Zahlungen nach Nennschluss bedingen doppeltes Nenngeld. Nenngeld ist Reuegeld.